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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Unternehmensberatung Alfred Sarkiss,
Andechser Str. 42, 82319 Starnberg, vom 14.04.2016:

 

1. Vertragsgestaltung

1.1 Verträge zwischen Kunden/Auftraggebern und der Unternehmensberatung Alfred Sarkissüber die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Ergänzend gelten unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt die Unternehmens- beratung Alfred Sarkiss nur insoweit an, wie sie ihren AGB nicht entgegenstehen.

1.3 Die Bindungsfrist unserer Angebote beträgt 30 Tage ab Angebotsdatum.

1.4 Mit Vereinbarung eines Termins gilt der Auftrag als abgegeben.

 

2. Leistungen

2.1 Die Unternehmensberatung Alfred Sarkiss erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, Coaching und Seminaren oder Workshops.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der Unternehmensberatung Alfred Sarkiss im Einzelnen festgelegt.

2.3 Die Unternehmensberatung Alfred Sarkiss erbringt ihre Leistungen durch qualifiziertes Personal. Die Erbringung der Leistung ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. Die Unternehmensberatung Alfred Sarkiss kann aus wichtigem Grund eine andere als die vereinbarte Person zur Erbringung der Leistung entsenden. Die Unternehmensberatung Alfred Sarkiss stellt dabei die entsprechende Qualifikation sicher.

 

3. Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontaktgespräch ist unentgeltlich. Weitere Kontaktgespräche dienen in der Regel schon der Beratung des Kunden und werden mit unseren Tagessätzen verrechnet.

3.2 Für unsere Leistung wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.3 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainings- vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Bei stundenweiser Erbringung der Leistung beträgt das Stundenhonorar 1/8 des Tageshonorars.

3.4 Reise und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Flug (Economy in Europa, Business außerhalb Europa). Zug 1. Klasse, PKW 0,50 EUR/km, Hotelkosten gegen Nachweis, Verpflegung pauschal 30, EUR pro Person/ Tag. Beträgt die Reisezeit mehr als 4 Stunden erden pauschal 1/3 des Tagessatzes berechnet.

3.5 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.6 Die Stornierung vereinbarter Termine durch den Auftraggeber ist bis zu sechs Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach werden 50% berechnet, bei Stornierung innerhalb von drei Wochen vor Beginn werden 100% des Honorars berechnet. Hinzu kommen etwaige Stornokosten von Hotel, Flug, Mietwagen o.ä.m.

3.7 Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto innerhalb 14 Tagen zahlbar. Hierbei entstehende Bankkosten werden vom Auftraggeber getragen. Bei längerfristigen Aufträgen erfolgt eine monatliche Abrechnung für Teilleistungen. Bei abgeschlossenen, firmeninternen Seminaren erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach der Durchführung.

3.8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

 

4. Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Unternehmensberatung Alfred Sarkiss bzw. des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Vortrags- inhalte). Gleiches gilt für Ton oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Verviel- fältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Unternehmensberatung Alfred Sarkiss bzw. des Trainers; dies gilt auch für eine interne Wiederholung des Trainings/Vortrags beim Auftraggeber.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

4.3 Der Auftraggeber und die Unternehmensberatung Alfred Sarkiss tauschen sich im Zuge einer vereinbarten Maßnahme eng über Umstände aus, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4 Die Unternehmensberatung Alfred Sarkiss verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.

4.5 Die Unternehmensberatung Alfred Sarkiss ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten. Dabei wird die Unternehmens-beratung Alfred Sarkiss Informationen, die der Kunde als vertraulich bezeichnet hat, nicht gegenüber Dritten verwenden oder verbreiten.

4.6 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Unternehmensberatung Alfred Sarkiss wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Unternehmens-beratung Alfred Sarkiss nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Unternehmensberatung Alfred Sarkiss unter Ausschluss jeglicher Schadenersatz- pflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Stornokosten oder Reisekosten/-zeiten, z.B. auch der Teilnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten der Unternehmensberatung Alfred Sarkiss läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

 

5. Haftung

5.1 Die Unternehmensberatung Alfred Sarkiss haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von seinen Mitarbeiter/innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletz- ung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.

5.2 Die Haftung der Unternehmensberatung Alfred Sarkiss für Schäden aus etwa fehler- hafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars, in jedem Fall auf einen Höchst- betrag von EUR 10.000 je einzelnem Schadensfall.

5.3 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Unternehmens- beratung Alfred Sarkiss verjähren in einem Jahr. Der Fristbeginn richtet sich nach dem Gesetz.

 

6. Allgemeine Bestimmungen

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durch- führen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

6.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftrag- geber und Unternehmensberatung Alfred Sarkiss oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist der Sitz der Unternehmensberatung Alfred Sarkiss, soweit dies gesetzlich zulässig ist.